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ADRESSÄNDERUNGEN: 

Adressänderungen, neue Handynummer oder Mailadresse - bitte meldet solche Änderungen beim Vorstand, damit die Kommunikation rund um eure Gärten aufrecht erhalten werden kann.

 

ANSCHRIFT DES VEREINS:   

KGV Schneebergtal

Husarenstraße 99

50997 KÖLN

 

                    


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BIENEN

 

BAMBUS

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D

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ELEKTRIZITÄT

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FACHBERATERiNNEN

Unsere FachberaterInnen stehen bei den Themen rund um unsere Gärten mit Rat und Tat zur Seite. In den Sprechstunden findet man sie am Infohaus unterhalb des Vereinsheims. Die genauen Termine werden bei Aktuelles veröffentlicht.

 

FREIE GÄRTEN

 

Von Zeit zu Zeit kommt es vor, dass Gärten frei werden. Damit man eine Chance auf einen solchen Garten hat, muss man sich beim Vorstand melden. Eine schriftliche Bewerbung ist gut, aber ein persönliches Kennenlernen ist unerlässlich. Hier können direkt Fragen geklärt werden und man lernt sich direkt kennen. Hierzu sollte man die Sprechstunden des Vorstands nutzen, welche auf unserer Webseite stehen.

Freie Gärten werden ausschließlich durch den Vorstand und nicht durch Alt-PächterInnen vermittelt. Der Pachtvertrag wird mit dem Kreisverband geschlossen. 

 

FESTE UND FEIERN

Über das Jahr hinweg werden immer wieder Feste gefeiert und Veranstaltungen organisiert. Vom Ostereier suchen für die Pänz, über die Saisoneröffnung bis hin zu Wegefesten und dem Sommerfest - es ist immer was los. Genaue Infos hierzu werden immer in den Schaukästen, die entsprechenden Chatgruppen und über die Webseite kommuniziert.

 

 

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GARTENNUMMERN

Die Gartennummern müssen gut sichtbar angebracht werden, so dass diese von außen direkt gesehen werden können. 

 

GARTENBEGEHUNGEN

Es findet zwei Mal im Jahr eine Gartenbegehung statt. Die Termine werden immer rechtzeitig veröffentlicht. Die PächterInnen der Gärten müssen anwesend sein oder eine Vertretung sorgen. In Notfällen findet auch eine Nachbegehung nach Terminabsprache statt. 

Die Gartenbegehungen dienen der Inaugenscheinnahme der Gärten und der Kommunikation zwischen dem Vorstand und den PächterInnen. 

 

GEMEINSCHAFTSARBEIT

1. Grundsätze:

Gemeinschaftsarbeit ist im Kleingartenverein unerlässlich. Die Pflicht zur Teilnahme ist im  Pachtvertrag § 8 sowie in der Satzung geregelt. 

Gemeinschaftsarbeit ist Pächterpflicht und gebunden an die Parzelle, unabhängig von ihrer Größe.

Die Gemeinschaftsarbeit ist in Form von Pflichtstunden zu erbringen, deren Anzahl von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Bei uns sind das zur Zeit 8 Stunden.

Grundsätzlich ist davon auszugehen: Wer einen Kleingarten gepachtet hat, ist in der Lage, Pflichtstunden zu erbringen.

Wer keine Pflichtstunden leistet, zahlt dafür einen Abgeltungsbetrag, der in der Jahresrechnung ausgewiesen wird. Bei uns 25 €/Stunde.

Das Mindestalter ist 18 Jahre. Grundsätzlich ist der Vorstand darüber vorher zu informieren.

2. Planung der Gemeinschaftsarbeiten:

Gemeinschaftsarbeit fördert das Vereinsleben.

Der Vorstand hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jeder Pächter die geforderten Pflichtstunden ableisten kann.

 

Nur, wenn wir ALLE mitmachen, können wir unsere schöne Anlage auch weiterhin in diesem Zustand genießen! Daher ist die Gemeinschaftsarbeit ein wichtiger Bestandteil für unseren Verein.

 

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HUNDE

Hunde sind auf den Wegen unserer Anlage bitte an der Leine zu führen. Eventuelle Hinterlassenschaften sind sofort zu beseitigen!

 

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JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Jedes Jahr im März/ April findet unsere alljährliche Jahreshauptversammlung in einem gemieteten Saal statt. Alle PächterInnen werden hierzu eingeladen und eine rege Teilnahme wäre wünschenswert. 

Es geht um alle wichtigen Themen rund um unsere Gärten. Die Einladungen werden mit der Jahresabrechnung zu Beginn jeden Jahres versendet. 

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Gemeinschaftsarbeit in unserem Kleingartenverein

 

1. Grundsätze:

  • Gemeinschaftsarbeit ist im Kleingartenverein unerlässlich. Die Pflicht zur Teilnahme ist im  Pachtvertrag § 8 sowie in der Satzung geregelt.
  • Gemeinschaftsarbeit ist Pächterpflicht und gebunden an die Parzelle, unabhängig von ihrer Größe.
  • Die Gemeinschaftsarbeit ist in Form von Pflichtstunden zu erbringen, deren Anzahl von der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Bei uns sind das zur Zeit 8 Stunden.
  • Grundsätzlich ist davon auszugehen: Wer einen Kleingarten gepachtet hat, ist in der Lage, Pflichtstunden zu erbringen.
  • Wer keine Pflichtstunden leistet, zahlt dafür einen Abgeltungsbetrag, der in der Jahresrechnung ausgewiesen wird. Bei uns 25 €/Stunde.
  • Das Mindestalter ist 18 Jahre. Grundsätzlich ist der Vorstand darüber vorher zu informieren.

2. Planung der Gemeinschaftsarbeiten:

  • Gemeinschaftsarbeit fördert das Vereinsleben.
  • Der Vorstand hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jeder Pächter die geforderten Pflichtstunden ableisten kann.

Informationen über die angebotenen Gemeinschaftsarbeiten findet ihr in den Aushängen und auf unserer Homepage.

 

  • Keine Pflichtstunden sind:
  • Arbeiten zur Pflege, Instandhaltung oder Verschönerung der eigenen Parzelle
  • Pflegemaßnahmen an privaten Anpflanzungen außerhalb der eigenen Parzelle oder  außerhalb der äußeren Einfriedung
  • Arbeiten an selbst gewählten Objekten ohne Kenntnis bzw. Zustimmung des Vorstands.

 Die Wege der Anlage sind von den Pächtern der jeweils angrenzenden Gärten in Ordnung zu halten.

 

 3. Schwerpunkte für individuelle Objekte („Abos“)

  • Pflege von Gemeinschaftsflächen, Rasenflächen, Rabatten
  • Pflege und Instandhaltung vereinseigener Arbeitsgeräte
  • Spezielle Aufgaben beim jährlichen Gartenfest.
  • Eine Übersicht über sämtliche Objekte liegt beim Vorstand vor. Die Vergabe erfolgt in Form von individuellen Absprachen oder in anderer geeigneter Form und wird objektkonkret jährlich vom Vorstand erfasst.

 

4. Gemeinsame Arbeitseinsätze

  • Frühjahrsputz und Entsorgen von Baumverschnitt (Häckseln)
  • Pflege der Außenanlagen (Zauninstandhaltung, Hecken schneiden, Abflüsse freihalten)
  • Leerstehende Parzellen
  • Pflege und Freihaltung der zum Verein gehörenden Flächen außerhalb der Einfriedungen

Die Anmeldefrist für alle Gemeinschaftsarbeiten ist der 31.07. des Jahres

  

Zuständig für die Gemeinschaftsarbeit:

 

Julia Henke (Garten 205)